Das nächste was passiert hat mich schon arg überrascht. Da wollte die Webseite doch tatsächlich von mir meinen PIN wissen. Leicht verunsichert schmeisse ich meinen Google an und siehe da: Verbraucherzentralen warnen vor sofortüberweisung.de und der Paynet AG. Es soll wohl klar gegen die AGBs der Banken verstossen PINs und TANs an Dritte weiterzugeben. Und sowas zertifiziert der TÜV? Zudem sagen ja meines Wissens die neuen Geschäftsbedingungen der Banken, die vor einem Monat oder so in Kraft getreten sind noch einmal glarklar, dass der Kunde selbst für Schäden haftet, wenn er sorglos mit Pins und Tans umgeht.
Ich habe dem betroffenen Laden (der sicherlich zu den bekannteren Deutschen Apple Online Händlern zählt) empfohlen doch noch einmal über seine präferrierte Zahlungsmethode nachzudenken und darum gebeten die Bezahlung in eine andere Methode umzuwandeln, da ich per sofortüberweisung.de nicht bezahlen werde. Etwas schockiert bin ich dennoch davon, dass es überhaupt solch zweifelhafte Bezahlsysteme gibt (und sich offensichtlich über Jahre halten), die einen AGB Bruch der Bank einfordern.